Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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3 Jun 2009
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Ich lese da wenig von einer Entschärfung. Fristen verlängern, das Thema mit den unterschiedlichen Räumen und „gleichwertig genügt“. Nichts essenzielles, der Grundsatz der vorgeschriebenen Schlüssel-Aufbewahrung besteht weiterhin, im Gegensatz zum Beispiel zu Niedersachsen.
 
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Wer hat denen nur den Pups ins Gehirn gesetzt mit den FAQs? Versuche da mal gegen vor zu gehen, kannst du als Betroffener vergessen. Gegen jeden Verwaltungsakt und damit auch gegen das dahinter stehende Gesetz gibt es Rechtsmittel. Bei FAQs biste zuerst mal der Gelacktmeierte, auch wenn die im Nachhinein einfach geändert werden.
 
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Wer hat denen nur den Pups ins Gehirn gesetzt mit den FAQs? Versuche da mal gegen vor zu gehen, kannst du als Betroffener vergessen. Gegen jeden Verwaltungsakt und damit auch gegen das dahinter stehende Gesetz gibt es Rechtsmittel. Bei FAQs biste zuerst mal der Gelacktmeierte, auch wenn die im Nachhinein einfach geändert werden.
Sie regeln halt genau gar nix.
 
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16 Nov 2015
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Anbei die FAQs des LKA NRW zur gefälligen Kenntnisnahme. Werden demnächst im Internet auf den Seiten der Waffenbehörden veröffentlicht.

Wer Fehler findet, darf sie behalten. Diese Änderungen entstammen der Feder des LKA NRW. Eine Veränderung durch die Waffenbehörden ist nicht zulässig, sollten also, entgegen des persönlichen Anschreibens, überall einheitlich sein.
 

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  • 24-04-30 FAQ Schlüsselaufbewahrung KPB.pdf
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Wir hatten gestern eine Waffenüberprüfung (siehe "Freudefaden"), nach der Schlüsselaufbewahrung wurde nicht gefragt und alles lief sehr relaxt.
Müßte ich eine Bewertung abgeben:
Alles topp, gerne wieder!
 
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31 Mrz 2009
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Der Vater eines Bekannten hatte neulich eine Überprüfung (Oberpfalz).
Ein Kontrolleur, eine Schreibkraft und eine Azubine.
Nachdem der Kontrolleur während der Kontrolle mehrfach die Mündung einer Waffe auf die Anwesenden gerichtet hat, hat der Vater die Kontrolle abgebrochen und die drei Kontrolleure vor die Tür gesetzt...
 
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In dem Schreiben vom LKA NRW wird ja die Konkretisierungsmöglichkeit des Bundesinnenministeriums genannt. Habe nun dort mal eine Anfrage gestellt ob hiervon Gebrauch gemacht wird und wie ich mich nun im Rahmen eines Bundesgesetzes verhalten soll.
 
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Der Vater eines Bekannten hatte neulich eine Überprüfung (Oberpfalz).
Ein Kontrolleur, eine Schreibkraft und eine Azubine.
Nachdem der Kontrolleur während der Kontrolle mehrfach die Mündung einer Waffe auf die Anwesenden gerichtet hat, hat der Vater die Kontrolle abgebrochen und die drei Kontrolleure vor die Tür gesetzt...
"Bezahlen müssen Sie den zweiten und den ersten Versuch, sorry."
 
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Der Vater eines Bekannten hatte neulich eine Überprüfung (Oberpfalz).
Ein Kontrolleur, eine Schreibkraft und eine Azubine.
Nachdem der Kontrolleur während der Kontrolle mehrfach die Mündung einer Waffe auf die Anwesenden gerichtet hat, hat der Vater die Kontrolle abgebrochen und die drei Kontrolleure vor die Tür gesetzt...
Ich würde die die Büchsen garnicht anfassen lassen. Man zeigt ihnen selber alles nötige an den Waffen und fertig. Dürfen die die Waffen überhaupt händeln?
 
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1 Sep 2023
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The Länd...
Keinen Schimmer, ob das was kostet; wenn eine Rechnung kommt, melde ich mich.
Kommt bestimmt.
Meines Wissens haben alle Kreise im „Länd“ das in die Gebührenordnung aufgenommen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass zumindest Mannheim und der Rhein-Neckar-Kreis auf jeden Fall dafür „kassieren“.
 
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Zumindest traut man sich in den FAQ nun mal aus der Deckung und scheint bei Altbesitz A/B auch einen Schrank A/B/S1 mit Zahlenschloß als Schlüsselbehälter "zuzulassen" und selbst bei Neukauf ist 0/I nicht mehr "MUSS":

Sollte allerdings eine Neuanschaffung anfallen, kann es sich anbieten, ein Modell nach dem aktuell geltenden Widerstandsgrad EN 1143-1 zu wählen, um für ggfs. zukünftige Fortentwicklungen in der Rechtsprechung gewappnet zu sein.

In dem Brief an die LWB war das ja explizit anders, meine ich.
 

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