Wheelgunner_45ACP
Moderator
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Wer nach Ablauf des JS erst seine Verlängerung beantragt, hat natürlich ein Problem. Aber wenn vor Ablauf der Antrag und JS abgegeben wird, hat man auf Seiten des JS- Inhabers erst mal alles richtig gemacht.Wenn die Verlängerung auf Grund Behördeninterner Probleme/Überlastung/Versäumnis des Jägers usw nach dem Ablauf der Gültigkeit erfolgt, wäre das so, andernfalls ist es wie mit der WBK, solange die Dokumente beim Amt sind, ist es in Ordnung.